Hier wird der Aufruf zur Baumschutzpetition an den sächsischen Landtag veröffentlicht.
Wir bitten Sie herzlich, diese Petition zu unterstützen.
Liebe Engagierte,
nach langer Anlaufzeit, startet jetzt noch in der Fällzeit die Petition
Baumschutzgesetz verabschieden -
Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen
Eingereicht und gestartet hat sie Roland Rammer, der in Liegau Augustusbad Ortschaftsrat ist und sich vor Ort seit Jahren
mit einigen Aktiven für Gehölzschutz einsetzt.
Die Erstunterzeichner und -unterzeichnerinnen (Ihr findet sie am Ende der Mail) decken ein breites Spektrum an Vereinen,
Initiativen und Regionen ab.
Diese Petition läuft nun 6 Monate. Bitte unterstützt sie:
· online prominent auf Euren Webseiten
· oder Facebookprofilen,
· in dem Ihr den Kurzlink an Eure Mailverteiler schickt,
· indem Ihr das angehängte Dokument ausdruckt und bei Veranstaltungen und Infotischen mit auslegt.
Im Kern geht es nur darum, dass die sächsischen Kommunen, die den Gehölzbestand auf ihrem
Gemeindegebiet strenger schützen wollen, dies auch wieder dürfen, denn seit 2010 wurden ihnen durch Sachsens Staatsregierung hier starre Grenzen gesetzt.
Für alle anderen Kommunen würde sich nichts ändern. Es geht also nicht um pauschales Verbieten von
Fällungen, sondern um das Ermöglichen von strengerem Schutz und mehr Ausgleichsmaßnahmen, bei den Kommunen, die dies wollen.
Hier der Kurzlink:
openpetition.de/!mqcjk
oder
https://www.openpetition.de/petition/online/baumschutzgesetz-verabschieden-kommunalen-baum-und-gehoelzschutz-in-sachsen-wieder-ermoeglichen
Beste Grüße
André
Petition an den Sächsischen Landtag - Baumschutzgesetz verabschieden - Selbstverwaltung der Kommunen zum Schutz der Bäume in Sachsen wieder herstellen
Mit meiner Unterschrift fordere ich den Sächsischen Landtag und die Sächsische Staatsregierung auf, das „Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen“ mit der Landtagsdrucksache Nummer 6/2804 im Sächsischen Landtag anzunehmen. (http://bit.ly/2jde2Ap) Die Annahme dieses Gesetzesentwurfs wird Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzen, Bäume und Gehölze auf ihrem Gebiet entsprechend der lokalen Bedürfnisse wirksam durch kommunale Baumschutzsatzungen unter Schutz zu stellen. Dabei werden die seit der CDU/ FDP Gesetzesänderung im Jahr 2010 (Baum-Ab-Gesetz) geltenden Einschränkungen wieder aufgehoben. Diese verbieten aktuell einen Großteil der Gehölze, unter Schutz zu stellen und verkomplizieren zielführende Verwaltungsverfahren.
Begründung der Petition:
Bäume, Sträucher und Hecken sind Staubfilter, Wasserspeicher und Sauerstofferzeuger, dienen dem Erosions- und Hochwasserschutz und wirken temperaturausgleichend. Sie haben eine günstige lufthygienische und klimatische Wirkung. Sie sind Lebensstätte verschiedenster Tier- und Pflanzenarten und prägen unsere Ortsbilder und Landschaft ästhetisch.
Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010, dem so genannten Baum-ab-Gesetz, wurden Kommunen erheblich in ihrer Selbstverwaltungshoheit einschränkt. Die Möglichkeiten, mit einer Satzung die Gehölze auf ihrem Gemeindegebiet zu schützen, weitgehend abgeschafft. Seitdem steht eine Fällung bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im alleinigen Belieben des Eigentümers.
Für die verbliebenen Genehmigungspflichten wurde eine beispiellos kurze Frist von drei Wochen eingeführt, nach deren Ablauf auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden können (Genehmigungsfiktion). Mangels Antragsverfahren haben die Kommunen keinen Überblick mehr über die genauen Gehölzverluste. Diese sind landesweit sowohl in den Städten, als auch auf dem Land überall zu beobachten. Es geht geschätzt um jährlich mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Der aktuell dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, in Anlehnung an die Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder in die Lage zu versetzen, lokal wirksame Gehölzschutzsatzungen zu erlassen.
Bei der Unterschutzstellung von Gehölzen dürfen dann nicht mehr von vornherein bestimme Arten ausgeschlossen werden. Zudem sollen Bäume nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden können. Kommunen muss es erlaubt sein, nach eigenem Ermessen auch Sträucher und Hecken schützen können. Die Behörden sollen durch die Auflage von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen sicherstellen können, dass Grundstückseigentümer auch im Bereich des Naturschutzes ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nachkommen.