28. November 2023

Schafe in Leuben

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Vorstand:

Nicole Mager
Dr. Hanno Voigt

Gebhard Gülzow
  



  

Biber und Wolf im Raum Dresden             gefürchtet - gehasst - geliebt

Immer wieder hören wir von Bäumen, die von Bibern gefällt wurden. Das betrifft nicht nur die Silberweiden an der Elbe oder andere Auenbäume wie die Schwarzpappel (siehe die folgenden Bilder), sondern  – anders als der Teufel in seiner Not - frisst der Biber nicht Fliegen, sondern macht auch vor zahlreichen anderen Baumarten nicht Halt.

 

Am Dresdner Elbufer vom Biber angeschnittene Schwarzpappel
und Stumpf einer vom Biber gefällten Schwarzpappel.

 

 

In Dresden und Umgebung sind insbesondere auch Obstbäume betroffen, die nahe der Elbe stehen. Das ist durchaus vergleichbar mit dem „Fall Wolf“. Der frisst nicht nur die reichlich bei uns vorhandenen und von Forst- bzw.  Landwirten nicht besonders geliebten Rehe, Rothirsche und Wildschweine, sondern überfällt auch Schafe, wenn sie ihm leicht zugänglich sind. Er ist inzwischen bis zur Laußnitzer Heide nahe Dresden vorgedrungen.

 

Verständlicherweise sind die betroffenen Obstbaum- und Schafsbesitzer verärgert, während sich die Naturschützer sehr darüber freuen, dass der vor über 150 Jahren in Sachsen ausgerottete Wolf nun wieder eingewandert ist und auch von der Politik in Sachsen geschützt und gefördert wird. Und auch der Biber ist wieder da. Es handelt sich dabei nicht um „irgendeinen“ Biber sondern um den Elbebiber, d.h. die mitteleuropäische Unterart des Europäischen Bibers, der  schon fast ausgerottet war, sich aber infolge strenger Schutzmaßnahmen wieder erholen konnte  und nun in unserem Raum, insbesondere auch im Stadtgebiet von Dresden, regelmäßig anzutreffen ist (siehe die folgenden Bilder). Im Vergleich zu seinem potenziell natürlichen Bestand muss der Biber  jedoch trotzdem noch als selten eingestuft werden und er ist nach europäischen und deutschen Gesetzen geschützt,  gilt in diesem Sinne als „Europäische Art“.

 

In der Elbe schwimmender Biber.

 

 

Die Gretchenfrage ist, wie dieser Konflikt zwischen dem Naturschutz und den genannten Leidtragenden gelöst werden sollte. Genau genommen gehen die Konfliktlinien sogar quer durch den Naturschutz selbst: Denn die vom Biber so gern gefällte Schwarzpappel braucht dringend unseren Schutz. Sie gilt  offiziell  in Sachsen als „vom Aussterben bedroht“ und ihre natürliche Lebensgemeinschaft (Weichholzaue) ist bei uns in der Elbaue völlig verschwunden. Es gibt noch Einzelbäume auf einigen Grundstücken in Privatbesitz und einige kleinere Gruppen stehen  im gepflasterten Deckwerk des Elbufers, wo sie jederzeit  Sanierungsmaßnahmen zum Opfer fallen können. Wenn es uns schon nicht gelingt, Rücksicht auf die Schwarzpappel zu nehmen – warum sollte es dann der Biber tun?

 

Biber am Elbufer in Dresden (Bild: S. Schäfer)

 

 

Außenstehende, von denen manche gar nicht erst versuchen, die Häme in ihrem Gesicht zu verbergen, fragen uns nicht selten: „Was denn nun Ihr Naturschützer, wen wollt Ihr denn nun schützen, den Biber oder die Schwarzpappel, beides geht ja wohl nicht?“. Der erfahren Naturschützer kennt dieses „Die wissen selber nicht, was sie wollen.“ sehr gut und er hat auch klare Antworten, die die Fragesteller oftmals jedoch gar nicht wirklich interessieren. Meistens betreffen die angesprochenen Konfliktsituationen die Alternative zwischen dem Schutz unseres ursprünglichen Naturerbes, z.B.  bestimmter Waldgesellschaften,  und dem Schutz kulturbedingter Lebensgemeinschaften wie z.B. bestimmter Formen von Mähwiesen, worauf hier nicht weiter eingegangen werden soll. Im Falle des Verhältnisses Biber – Schwarzpappel ist die Antwort auf obige Frage einfach: Beide Arten gehören zu unserem ursprünglichen Naturerbe und verdienen unseren Schutz. Falls wir an  geeigneten Stellen der Elbe wieder Weichholzauenwälder dulden werden und wieder entstehen lassen, werden dort beide Arten gemeinsam in stabilen Populationen leben, wie sie es natürlicherweise tun. Nur im gegenwärtigen höchst unnatürlichen Zustand ist es erforderlich, auf das erfreuliche Anwachsen des Biberbestandes mit besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten der Schwarzpappeln zu reagieren, indem wir beispielsweise  junge Bäume anpflanzen und mit einem Schutzgitter umgeben, hoffend dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt. Ein vergleichbarer Schutz mit Umhüllungen ist auch für einzelne der Obstbäume möglich und machbar. Größere Obstbaumbestände können durch Wildschutzzäune gesichert werden. Analog dazu gibt es effektive Maßnahmen zum Schutz von Tierherden vor Angriffen durch Wölfe, wozu der Freistaat Sachsen Information und auch materielle Unterstützung anbietet.

 

Erwachsener Biber und Junges am Elbufer in Dresden (Bild: S. Schäfer)

 

 

 

Die Frage, ob und inwieweit es sinnvoll ist, Organismen wie Wolf und Biber in unserer Kulturlandschaft wieder zu dulden und ihnen eine Chance zum Überleben zu geben, obwohl sie einigen Ärger verursachen,  ist berechtigt und wird viel diskutiert. Die Antwort der einzelnen an dieser Diskussion Beteiligten hängt sehr davon ab wie nahe oder auch fern sie dem Naturschutz stehen und inwieweit dessen Anliegen verinnerlicht haben. In dieser Diskussion gibt es zahlreiche Für und Wider, worauf hier nicht im Einzelnen eingegangen werden kann. Offensichtlich scheint uns allerdings zu sein, dass es für unser Gemeinwohl sehr wichtig ist, dass der Biber und der Wolf mit ihrer Anwesenheit nicht nur die naturnahe Lebensvielfalt in unserem Gebiet bereichern, sondern auch Indikatoren dafür sind, dass die von ihnen angenommenen Lebensstätten in ökologischer Hinsicht halbwegs gesund sind. Dagegen sind die Obstbäume nahe der Elbaue und die Schafbestände in den Wolfgebieten von vergleichsweise geringer wirtschaftlicher Bedeutung und wir sollten es uns leisten, die betroffenen Nutzer zu entschädigen, beim Baum- bzw. Herdenschutz materiell zu unterstützen  und sie – in geeigneten Fällen – auch zu Änderungen in der Nutzung ihrer Flächen zu beraten. (K)