28. November 2023

Schafe in Leuben

(mehr dazu hier)

 

Kontakt

Anschrift des Vereins:

NABU,
Naturbewahrung Dresden e.V.

Andreas-Schubert-Str. 35 c

01069 Dresden

 

E-Mail:

info@naturbewahrung-dresden.de

 

Vorstand:

Nicole Mager
Dr. Hanno Voigt

Gebhard Gülzow
  



  

Gespräch zwischen Herrn Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler und Vertretern des außerbehördlichen sächsischen Naturschutzes am 30.6.2014 im Sächsischen Landtag

 

In den letzten Monaten hatten zahlreiche Vertreter unterschiedlicher Formen des außerbehördlichen sächsischen Naturschutzes (Naturschutzvereine, staatlicher ehrenamtlicher Naturschutz und naturwissenschaftliche Zusammenschlüsse) unter der Regie von Jens Weber aus dem Osterzgebirge einen Katalog von 20 Kernforderungen an die sächsische Politik erarbeitet, mit deren Erfüllung das Artensterben in Sachsen gestoppt werden soll. Auch unser Verein hat daran mitgewirkt (siehe Kernforderungen-14 im Archiv). Herr Dr. Rößler hat sich dazu am 30.6.14 mit einigen dieser Vertreter getroffen, um drei ausgewählte Themen aus dem Forderungskatalog zu diskutieren.

 

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wies Jens Weber auf die Verantwortung des Landtages und der sächsischen Staatsregierung für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen hin. Er betonte, dass es dabei einerseits um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen und andererseits um den Erhalt von Lebensqualität für die Bürger Sachsens geht. Er erläuterte weiterhin, dass die Naturschützer mit zunehmender Sorge das seit Jahren zunehmende Artensterben und die damit verbundene Verringerung der Biodiversität beobachten und kritisiert die sächsischen Naturschutzbehörden, die diverse Programme verfassen, deren Umsetzung aber nicht konsequent erfolgt und damit ohne wesentlichen Effekt für eine positive Beeinflussung der Biodiversität bleibt.

 

Drei wichtige Themenschwerpunkte dazu sind:

 

  1. Es muss eine verstärkte Naturschutzfinanzierung aus dem sächsischen Staatshaushalt erfolgen.
    Es wird seit Jahren beobachtet, dass die Mittelbereitstellung aus dem Landeshaushalt für Themen des Naturschutzes zu Gunsten der Nutzung von EU-Fördermitteln deutlich rückläufig ist.
    Die Einschränkungen, die sich aus der EU-Förderung ergeben, müssen über den Landeshaushalt ausgeglichen werden.
    Gleichzeitig müssen alle Naturschutzförderprogramme so gestaltet werden, dass sie den Zielen des Naturschutzes vollumfänglich dienen können. Insbesondere müssen der Aufbau und die finanzielle Absicherung eines landesweiten Netzes von Naturschutzstationen gewährleistet werden. Sie dienen dazu, dem Schutz der biologischen Vielfalt zu einer dringend benötigten stärkeren Öffentlichkeit zu verhelfen und sie dienen der fachlichen Beratung vor Ort. Durch sie kann außerdem ein Mindestmaß an Biotoppflege- und Artenschutzmaßnahmen gesichert werden.

  2. Die Umsetzung der EU-Vorgaben im Schutzgebietssystem NATURA 2000 muss neu konzipiert werden - ein generelles Umdenken ist hierzu erforderlich.
    Nachdem alle FFH-Gebiete einen Managementplan besitzen, der die Ausgangssituation darstellt und notwendige Maßnahmen zum Erhalt eines guten Zustandes auflistet, dessen Umsetzung aber auf Grund verschiedenster Faktoren häufig unzureichend ist, zeigen die aktuellen Arbeiten im Rahmen der Detektion, dass insbesondere bewirtschaftete Lebensraumtypflächen und der Bewirtschaftung unterliegende Arthabitate sich im Erhaltungszustand verschlechtern. Die ausschließliche Freiwilligkeit der Landnutzer ist nicht ausreichend zielführend. Besonders naturnahe FFH-Lebensraumtypen (d.h. solche aus unserem primären Naturerbe) wie z. B. Auwälder an unseren großen Flüssen sind kaum noch vorhanden und die sächsische Naturschutzpolitik kommt dem entsprechenden Wiederherstellungsgebot der Europäischen FFH-Richtlinie nicht nach.

  3. Der Biotopverbund als wesentliches Element zu Erhalt/Verbesserung der Biodiversität bedarf eines konkreten Umsetzungskonzeptes.
    Der Biotopverbund/Biotopvernetzung ist gesetzlicher Auftrag. Seine bisherige Umsetzung ist nicht über das Teststadium hinausgekommen. Einschlägige Planungen liegen vor, aber es mangelt offensichtlich am Umsetzungswillen.

Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten, die begonnene Diskussion in geeigneter Form fortsetzen. Die Naturschützer werden auch bei den Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien für ihr Konzept werben und damit die Bemühungen des Landtagspräsidenten unterstützen.

 

Bei der Realisierung der Biodiverstätskonzeption ist Zeitverzug nicht zuzulassen. Eine Unterbrechung durch die Landtagswahl und ein eventueller Neustart danach müssen vermieden werden.

 

Die Naturschutzvertreter empfanden das Gespräch mit Herrn Dr. Rößler als sehr offen und konstruktiv und sie hoffen, dass es dazu beiträgt, den Naturschutz in Sachsen voranzubringen. (K)